Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Hauptschwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Arbeitsrecht.
Nicht zufällig befinden sich dabei unter unseren Mandanten sowohl Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen und selbstständige Einzelunternehmer ebenso wie Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. So kennen wir die jeweiligen Interessenlagen und Konfliktschwerpunkte aus den Erfahrungen unserer eigenen täglichen Arbeit. Das hat positiven Einfluss auf das Ergebnis jedes einzelnen Mandats. Denn nur wer versteht, wie sein Gegenüber denkt und handelt, kann wirklich erfolgreich tätig sein.
Einen breiten Raum innerhalb des Arbeitsrechts nimmt bei uns das Kündigungsrecht bzw. Kündigungsschutzrecht ein. Hier schätzen auch zahlreiche namhafte Unternehmen unsere Erfahrung auf den rechtlich anspruchsvollen Gebieten rund um die Themen schwerer Arbeitspflichtverletzungen, wie z. B. strafbarer Handlungen und die aktuellen Fragen so genannter Bagatellkündigungen und Verdachtskündigungen.
Weitere Tätigkeitsgebiete sind z. B.:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen
- Beratung bei Änderungen des Arbeitsverhältnisses
- Trennungsberatung und Aufhebungsvereinbarungen (insbesondere auch zur Verhinderung von Sperrzeiten oder Ruhen von Arbeitslosengeld)
- Abmahnungen und sonstige disziplinarische Maßnahmen
- Beratung bei Entsendungen in das Ausland und Rückkehr nach Deutschland
- Arbeitsrecht bei betrieblicher Restrukturierung und Sanierung
- Ansprüche auf Abfindung
- Vergütungsfragen (variable Vergütung, Tantieme, Sonderzahlung, Dienstwagen)
- Nebenansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Wettbewerbsverbote, Urlaub, betriebliche Altersversorgung)
- Prüfung und Formulerung von Arbeitszeugnissen
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir zu Themen wie z. B.
- Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen)
- Entwurf, Abschluss und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Tarifrecht und Tarifvertragsrecht
- Vertretung vor betrieblichen Einigungsstellen
Insbesondere in den Randthemen des benachbarten Sozialrechts beschäftigen wir uns mit Fällen wie
- Gestaltung und Vertretung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
- Fragen der Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer, der selbstständigen Tätigkeit (insbesondere auch der Scheinselbstständigkeit) sowie bei Geschäftsführung oder Mitarbeit in einer Gesellschaft
Wir beraten und begleiten Sie auch gerne im Zusammenhang mit ihrer sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfung.