Arbeitsrecht
Hauptschwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Arbeitsrecht.
Nicht zufällig befinden sich dabei unter unseren Mandanten sowohl Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen und selbstständige Einzelunternehmer ebenso wie Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. So kennen wir die jeweiligen Interessenlagen und Konfliktschwerpunkte aus den Erfahrungen unserer eigenen täglichen Arbeit. Das hat positiven Einfluss auf das Ergebnis jedes einzelnen Mandats. Denn nur wer versteht, wie sein Gegenüber denkt und handelt, kann wirklich erfolgreich tätig sein.
Einen breiten Raum innerhalb des Arbeitsrechts nimmt bei uns das Kündigungsrecht bzw. Kündigungsschutzrecht ein. Hier schätzen auch zahlreiche namhafte Unternehmen unsere Erfahrung auf den rechtlich anspruchsvollen Gebieten rund um die Themen schwerer Arbeitspflichtverletzungen, wie z. B. strafbarer Handlungen und die aktuellen Fragen so genannter Bagatellkündigungen und Verdachtskündigungen.
Weitere Tätigkeitsgebiete sind z. B.:
- Beratung bei Änderungen des Arbeitsverhältnisses
- Trennungsberatung und Aufhebungsvereinbarungen
- Abmahnungen und sonstige disziplinarische Maßnahmen
- Beratung bei Entsendungen in das Ausland und Rückkehr nach Deutschland
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen
- Arbeitsrecht bei betrieblicher Restrukturierung und Sanierung
- Ansprüche auf Abfindung
- Vergütungsfragen (variable Vergütung, Tantieme, Sonderzahlung, Dienstwagen)
- Nebenansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Zeugnis, Wettbewerbsverbote, Urlaub, betriebliche Altersversorgung)
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir zu Themen wie z. B.
- Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung (Einstellungen, Versetzungen)
- Entwurf, Abschluss und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Tarifrecht und Tarifvertragsrecht
- Vertretung vor betrieblichen Einigungsstellen